Unter dem theoretischen Begriff Controllership wird der gesamte Aufgaben- und Tätigkeitsbereich geführt. Bei den wichtigsten reellen Aufgaben gibt es in der Literatur eine weitgehende Übereinstimmung. Zu den unstrittigen Hauptaufgabengebieten werden die Themen der
- Informationsversorgung
- der Planung und Kontrolle
- und der Koordination
genannt. Nach wie vor ist umstritten, ob neben diesen genannten Aufgaben zur Führungsunterstützung des Managements ebenso auch Aufgabenbereiche der
- Rationalitätssicherung
des Führungsmanagements hinzukommen.1 Die Controller haben dafür Sorge zu tragen, dass die Führungskräfte im Unternehmen Controlling betreiben.2 Diese Begriffseingrenzung kann aber sowohl eine Funktion zur Unterstützung implizieren, welche davon ausgeht, dass die Führungsmannschaft bei der Ausübung der Controllingfunktion eine Unterstützung benötigt3 sowie eine Kontrollfunktion, die der Führungskraft bzw. dem Manager unterstellt, seiner Controllingfunktion ohne dem Controllerbereich nicht nachzukommen.
In diesem Zusammenhang sprechen Schäffer und Weber davon, dass Controller durch Kombination von Begrenzungs- Entlastungs- und Ergänzungsaufgaben zu einer idealen bzw. perfekten Zuordnung der Aufmerksamkeit der Manager beitragen. Dies ist wiederum Voraussetzung für ein rationales Management.4 Besonders bei auffällig führungsorientierten Controlling-Verständnissen besteht dabei das Risiko des Verschwimmens der Grenzen zwischen den originären Führungs- sowie Controllingaufgaben des Managements.5 Folglich muss die Frage gestellt werden, mit welcher Konsequenz schlussendlich der Abstimmungsprozess in der Praxis zu den Controllingaufgaben verläuft.
Quellen:
1 Vgl. Weber, Hirsch, Rambusch, Schlüter, Sill & Spatz (2006), S. 32.
2 Vgl. International Group of Controlling (2005), S. 54.
3 Vgl. Bauer (2002), S. 3.
4 Vgl. Schäffer & Weber (2003), S. 2.
5 Vgl. Lanter (1996), S. 53.