Die Abgrenzung und Definition des Controllerbereichs und Controller (Teil 1)

Die Abgrenzung und Definition des Controllerbereichs und Controller (Teil 1)

Es werden große wissenschaftliche Anstrengungen unternommen, „um das Wissensfeld Controlling begrifflich und inhaltlich zu spezifizieren“.1 Das Controlling ist in seiner Funktion eine Teilfunktion der Unternehmensführung, zu deren Aufgaben die rationalitätssichernde und zielorientierte Koordination und Steuerung von Planung und Kontrolle sowie die  Informationsversorgung zählt.2

Der Begriff Controlling ist aber auch eine managementunterstützende Institution. Diese ist folglich als Dienstleistung des Controllerbereichs zur Unterstützung und Entlastung des Managements zu sehen. Der Träger des institutionalisierten Controllings ist der Controller. Das Controlling bietet im Allgemeinen der Unternehmensführung die Möglichkeit, die erforderlichen und notwendigen Aufgaben der Steuerung zu erkennen und zu nutzen, um in der Planung die Anpassung der betrieblichen Veränderungen auch zu erreichen. In der Controllingliteratur sind zahlreiche Konzeptionen in den letzten Jahrzehnten erschienen, was Controlling sein soll bzw. ist. Folgende Sichtweisen haben in der zeitlichen Entwicklung eine bedeutende und nachhaltige Rolle eingenommen: Controlling  als Informationsversorger, als Planer und Kontrolleur der Planungsziele, als Koordinator sowie als Rationalitätssicherer.3


Quellen:

1 Bauer (2002), S. 2; vgl. auch Lanter (1996), S. 1; Küpper (1997), S. 3.

2 Vgl. Horváth (2006), S. 132-140; vgl. auch Küpper (2005), S. 34 f.

3 Vgl. Wöhe (2002), S. 205-210; vgl. auch Weber (2002), S. 9-11.


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