Die Abgrenzung und Definition des Controllerbereichs und Controller (Teil 3)

Die Abgrenzung und Definition des Controllerbereichs und Controller (Teil 3)

Der Controllerbereich in der Rolle als Rationalitätssicherer der Unternehmensführung ist das derzeit letzte in der Literatur diskutierte Verständnis für Controlling. Die Controllingfunktion bezieht sich dabei auf eine Management- und Führungsunterstützung. Mit eingeschlossen in dieser Funktion sind die  bereits erwähnten Funktionen wie Information, Koordination, Planung und Kontrolle, erweitert aber die Funktion des Controllerbereichs um die zwingende Erfordernis des früh- bzw. rechtzeitigen Erkennens, Reduzierens sowie Beseitigens von Rationalitätsdefiziten, wie z.B. das Verhindern von Fehlentscheidungen seitens der Führungskräfte. Aber auch andere im Unternehmen können diese spezifische Funktion des Controllers übernehmen oder erfüllen, wie Manager, Abteilungen oder Berater.1

In dem von Weber und Schäffer entwickeltem Konzept zur Rationalitätssicherung ist die kognitive und motivationsbezogene Begrenzung von Managern von zentraler Bedeutung. Dieses soll vom Controller ausgeglichen werden, vorausgesetzt, dass dieser ausreichende und fundierte Fähigkeiten bzw. Kompetenzen zur Beeinflussung hat, um in dieser Funktion in der Rolle als „Counterpart“2 von den Managern auch akzeptiert zu werden. Ziel der Counterpartfunktion ist die Verbesserung von  Wirksamkeit und Nutzen.3


Quellen:

1 Vgl. Weber & Schäffer (1999), S. 731-748. 

2 Vgl. Weber (2006), S. 412.

3 Vgl. Weber (2006), S. 45-48.


Foto: Andrea Piacquadio | Pexels